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CDU in BaWü beharrt auf Online-Durchsuchung im Polizeigesetz

Verfasst: 28.08.2007, 10:21
von msv
CDU in Baden-Württemberg beharrt auf Online-Durchsuchung im Polizeigesetz

Der Koalitionsstreit in Baden-Württemberg über Online-Durchsuchungen ebbt nicht ab. "Die FDP muss aufwachen und erkennen, dass der Schutz der Bevölkerung schwerer wiegt als die Bürgerrechte von Terroristen", sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke. Blenke forderte, die Online-Durchsuchung in die Beratungen über ein neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dieses Thema hatten das CDU-geführte Innenministerium und das Justizministerium mit Ulrich Goll (FDP) an der Spitze wegen kontroverser Ansichten darüber ausgeklammert.

Online-Durchsuchungen, das heimliche Eindringen der Polizei übers Internet in Computer von Verdächtigen also, sind nach Angaben der beiden Ministerien nicht Verhandlungsgegenstand bei den Beratungen über eine Reform des Polizeigesetzes. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Oktober über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen verhandeln. In der Anhörung geht es um eine gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfalen. Darin sind unter anderem Zugriffsbefugnisse der Verfassungsschützer auf die Festplatten von Computern vorgesehen. Das Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Laut Blenke ist eine richterlich genehmigte Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten ein dringend benötigtes Instrument, um schweren Straftaten im Bereich des Terrorismus oder der Kinderpornografie vorzubeugen. "Eine Online-Durchsuchung hat gleich hohe rechtsstaatliche Hürden wie eine klassische Hausdurchsuchung und kann nur auf richterliche Anordnung und mit unabhängigen Zeugen vonstatten gehen", behauptete Blenke. Goll ist jedoch der Ansicht, Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich schon jetzt mit den bestehenden strafprozessualen Möglichkeiten wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung und Observationen wirkungsvoll bekämpfen.

Das BKA soll nach der Föderalismusreform mehr Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung erhalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will damit zugleich die Online-Durchsuchungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar die bisherige Praxis nur auf Basis einer Dienstanweisung verboten hatte. Quelle: heise.de/newsticker
lol "Bürgerrechte von Terroristen", wenn ich das schon lese ... ich wusste garnicht, dass für Terroristen bei uns eigene Bürgerrechte gelten und natürlich auch nur diese eingeschränkt werden sollen, was den gemeinen Bürger ja glücklicherweise nicht trifft :evil: ... unsre Politiker, einer dämlicher als der andre :whistling: ... und ganz vorne dran leider unser Rolli, dem soetwas wie logisches Denken und Menschenverstand ja schon vor Ewigkeiten abhanden gekommen sind.

Verfasst: 29.08.2007, 08:13
von kffd
Wow, 2 Totschlagargumente (KiPo und Terror) in einer Verlautbarung...


Kein Plan, keine Ahnung und keinerlei Skrupel: Deutsche Politiker :thumbdown: